Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Besuch von Studienprogrammen und Veranstaltungen der M/O/T®.

Die folgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Rechtsgeschäften zwischen der M/O/T® School of Management, Organizational Development & Technology (im Folgenden kurz: M/O/T® ) und ihren Vertragspartnern zugrunde. Hinsichtlich der einzelnen Studienprogramme und sonstigen Veranstaltungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile durch den Inhalt allfälliger Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen der M/O/T® genauer bestimmt.

1. Weiterbildungsprogramme und Veranstaltungen

1.1. Bewerbungsprozedere
Die Bewerbungen sind schriftlich einzureichen und werden nach den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Weiterbildungsprogramms (siehe auch Curricula der einzelnen Programme) geprüft. Die Anmeldung gilt jeweils für den gesamten Lehrgang als verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Master-Studienprogramme weisen eine begrenzte Zahl von Studienplätzen auf. Die Leitung der M/O/T® hat die Aufgabe und Verpflichtung, neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen auch die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber/innen zu prüfen. Die M/O/T® ist jedoch nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt von bei der Bewerbung gemachten Aussagen, bzw. vorgelegten Unterlagen zu überprüfen.

Die Bezahlung der Teilnahmegebühr hat jeweils nach Vorgabe in den jeweiligen Programmen zu erfolgen. Sollte es zu einer Stornierung kommen, wird gesondert auf Punkt 1.3 der AGBs verwiesen.

Sollte die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Teilnehmerplätze übersteigen bzw. die didaktische oder sonstige zweckmäßige Ausgewogenheit der Teilnehmer/innen dies erfordern, behalten sich die M/O/T® bzw. die Lehrgangsleitungen das Recht vor, eine Auswahl entsprechend der Qualifikation der Bewerber/innen zu treffen.

Mit der Anmeldung zu einem Studienprogramm oder einer Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer/innen mit der automationsunterstützten Verarbeitung ihrer Daten einverstanden. Weiters erklären sie sich bei der Zuerkennung eines Studienplatzes einverstanden, dass ihre Namens-, Telefon- und E-Maildaten zur Administration des Lehrganges und zur Erleichterung der internen Kommunikation an Vortragende, mit der Organisation des Schulungsbetriebes betraute Personen, jene Kooperationspartner der M/O/T® , die an dem vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin gebuchten Lehrgang mitwirken, weitergegeben werden. Grundsätzlich werden alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte (mit Ausnahme der oben genannten) weitergegeben.

1.2. Programmänderung
Lehrgänge und sonstige Veranstaltungen werden längerfristig geplant. Aufgrund ständiger Qualitätskontrollen kann es dennoch zu Anpassungen kommen. Eine Änderung von Studienplan, Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und –terminen sowie von Vortragenden auch wenn sie kurzfristig erfolgen, berechtigen den/die Teilnehmer/in nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Studiengebühren bzw. zu Schadenersatzansprüchen.

1.3. Stornierung
Durch Teilnehmer/innen

Ein Rücktritt von einer Anmeldung (Storno) kann nur schriftlich erfolgen. Die Rücktrittsmöglichkeit ist nach Lehrgang unterschiedlich und aus dem jeweiligen Programm ersichtlich. Für alle Lehrgänge gilt jedoch, dass bei einem Rücktritt nach Lehrgangsbeginn die gesamte Studiengebühr zu bezahlen ist. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in entsprechend den Zulassungskriterien entsendet wird und die Zahlungen vollständig erbracht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der/die Zurückgetretene für den gesamten Betrag solidarisch mit dem Eingetretenen.

Bei Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, ohne dass eine Teilnahmegebühr verrechnet wird. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

Durch die M/O/T
®

Die M/O/T® behält sich vor, einen Lehrgang bzw. ein Seminar abzusagen, z.B. bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmeranzahl oder Erkrankung eines Referenten. Für eine Absage bis zu acht Tagen vor Beginn des Lehrgangs/Seminars, haben die Teilnehmern/Teilnehmerinnen keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Erfolgt die Stornierung innerhalb von acht Tagen vor Beginn übernimmt die M/O/T® – unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche – für von Teilnehmern/Teilnehmerinnen nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten. Im Falle höhere Gewalt, wie z.B. Erkrankung eines Referenten, besteht kein Schadenersatzanspruch.

1.4. Ausschluss von der Teilnahme
Die M/O/T® ist berechtigt, Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmer/innen aus wichtigen Gründen (z.B. Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen) von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

1.5. Haftung für Gegenstände
Die M/O/T® übernimmt im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen keine Haftung.

1.6. Sonstiges
Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift des/der Teilnehmers/in hat dieser/diese umgehend schriftlich der M/O/T® zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben dem/der Teilnehmer/in als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, bei Informationserhebungen z.B. im Zusammenhang mit der Akkreditierung eines Studienprogramms mitzuwirken.

1.7. Zahlungen und Abschluss
Mit der Bezahlung der Schlussrechnung (letzte vereinbarte Zahlung und somit Begleichung der gesamten fälligen Lehrgangsgebühr) sind sämtliche Forderungen abgegolten. Nachforderungen können danach nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebestätigung bzw. ihre Zeugnisunterlagen, wenn sie mindestens 75 % der Veranstaltungen aus ihrem Universitätslehrgang besucht und den Teilnahmebeitrag zur Gänze eingezahlt haben. Die Unterlagen können nicht ausgegeben werden, sofern noch Zahlungen offen sind.

2. Inhouse-Programme und sonstige Leistungen

2.1. Die M/O/T® verpflichtet sich, alle mit der Durchführung des Auftrags bekannt werdenden Vorgänge – gleich welcher Art – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auf alle im Rahmen des Projekts Tätigen.

2.2. An Reise- und Aufenthaltskosten werden verrechnet (sofern die Beratung außerhalb von Wien oder Klagenfurt stattfindet, ab Wohnort der Berater/Trainer):

  • pro km mittels Personenkraftwagen € 0,42, pro Mitfahrer je km € 0,05
  • sonstige Reisekosten (Taxi, Bahn 1. Kl., Flug Business Class, Bus, Mietwagen, etc.).
  • Aufenthaltskosten nach den geltenden amtlichen Sätzen, Nächtigung, sofern die amtlichen Sätze überschritten werden, laut Beleg.

2.3. Fakturen sind nach Erhalt prompt und netto Kassa fällig.

2.4. Für die Stornierung von bereits terminisierten Aufträgen gelten folgende Bedingungen:

  • Storno zwischen 12 und 8 Wochen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn, Stornosatz 50 % der Auftragssumme.
  • Storno zwischen 8 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn, Stornosatz 70 % der Auftragssumme.
  • Storno innerhalb 4 Wochen bis zum vereinbarten Arbeitsbeginn, Stornosatz 90 % der Auftragssumme.

Diese Regelung gilt für die im Angebot fix vereinbarten Aktivitäten sowie diejenigen, die im Rahmen einer Optionsvereinbarung bereits terminlich zwischen Auftraggeber und M/O/T® vereinbart sind.

Terminverschiebungen sind im gemeinsamen Einvernehmen zu realisieren.

2.5. Alle von der M/O/T® im Rahmen von Trainings- und Beratungsprozessen eingebrachten oder verwendeten Unterlagen sind mit einem M/O/T®-Logo zu versehen und damit grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Den Klienten steht die völlig freie Nutzung und Adaptierung dieser Unterlagen innerhalb der eigenen Organisation frei. Eine darüber hinausgehende Verwendung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung (mit oder ohne Nennung der Quelle) ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der M/O/T® möglich.

2.6. Abweichende Vereinbarungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur in schriftliche Form für die M/O/T® bindend.

 

3. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen M/O/T® und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ergeben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Klagenfurt.

 

4. Datenschutzbestimmungen

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