Fonds für einen gerechten Übergang im Rahmen des europäischen Green Deals

Mit dem JTF hat sich die Europäische Union (EU) zum Ziel gesetzt, in Regionen, die am stärksten vom Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft betroffen sind, einen nachhaltigen Strukturwandel in Richtung Klimaneutralität zu unterstützen und diesen voranzutreiben.

In Kärnten zählen die Bezike Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit, Feldkirchen und Villach Land zu den am stärksten von Treibhausgasemissionen betroffenen Gebieten.

Unternehmen und NPO können für ihre Arbeitnehmer:innen bzw. Teilnehmer:innen mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in diesen Bezirken von den  JTF-Förderungen profitieren und für ausgewählte Weiterbildungs- und Umschulungskosten eine Förderung aus EU- und/ oder Mitteln des Landes Kärnten beantragen.

Förderhöhe

  • 50% der Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer:innen
  • 100% der Weiterbildungskosten für Teilnehmer:innen in NPO und Arbeitssuchende in Stiftungen
  • bis zu max. 500 Lehreinheiten pro Mitarbeiter:in
  • gilt für Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in
    Wolfsberg, Völkermarkt, St.Veit, Feldkirchen, Villach Land
    ODER
    Arbeitnehmer:innen mit Arbeitsplatz in
    Wolfsberg, Völkermarkt, St.Veit, Feldkirchen, Villach Land

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und NPO können für ihre Arbeitnehmer:innen bzw. Teilnehmer:innen mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in den Bezirken Wolfsberg, Völkermarkt, St.Veit, Feldkirchen, Villach Land vom JTF profitieren und für ausgewählte Weiterbildungs- und Umschulungskosten eine Förderung aus EU- und/ oder Mitteln des Landes Kärnten beantragen.
    (Der Antrag muss vom Unternehmen gestellt werden. Siehe Förderansuchen)
  • Personen, die sich in arbeitsmarktpolitischen Programmen befinden und deren Hauptwohnsitz sich in
    Wolfsberg, Völkermarkt, St.Veit, Feldkirchen, Villach Land
    befindet.
    (Der Antrag muss von der jeweiligen Trägerorganisation gestellt werden)

Förderansuchen

  • Ansuchen auf Föderung über das Land Kärnten hier einreichen
  • Sie bekommen von uns ein Teilnahmezertifikat/Abschlusszeugnis der Universität Klagenfurt, das bei 75% Anwesenheit als Nachweis der Teilnahme/des Abschlusses gilt

Weitere Informationen

Kontakt
Tanja Krammer, MSc
T: +43 (0)463 2700 3774

tanja.krammer@aau.at